Die EU-Verpackungsverordnung PPWR legt einen Fokus auf effiziente Verpackungen. Insbesondere der Leerraum in Versandverpackungen wird begrenzt, um Material- und Transportvolumen zu reduzieren und die Umweltbelastung zu senken. Viel Paket mit wenig drin gehört also der Vergangenheit an.Versand- und Logistikverantwortliche müssen daher prüfen, wie viel Volumen in ihren Paketen tatsächlich von Produkten genutzt wird und welchen Anteil Füllmaterial und Polsterungen haben. Denn diese zählen zum Leerraum. Ein zu hoher Leerraum erhöht Transportkosten und CO₂-Emissionen.
Ab 2030 gilt für alle Versandverpackungen:
Eine Praxis-Beispiel:
Maximaler Leerraum 0,5 m³ (mindestens 0,5 m³ Produkte oder Waren im Karton)
Produkt mit einer Kantenlänge von je ca. 0,8 m nimmt genau die Hälfte des Kartonvolumens, also 0,5 m³ ein.
Die Grafik veranschaulicht, dass das verbleibende Volumen für Polsterung und Schutz der Ware nicht sehr groß ist. Zur Einhaltung der Leerraum-Regel ist es ist also erforderlich, ein möglichste effizientes Pack- und Polstermaterial zu verwenden, das zusätzlich auch die Anforderungen der PPWR an die Recyclingfähigkeit von Verpackungsmaterial erfüllt.
Quelle: EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Artikel 24.1
Nicht als Leerraum gelten Volumina, die zwingend für Produktschutz, Kennzeichnung oder gesetzliche Vorgaben erforderlich sind.
Die Verringerung von Verpackungsvolumen wirkt sich nicht nur auf die Umwelt aus, sondern direkt auf Kosten:
Papierbasierte Polster- und Verpackungsmaterial wie PapairWrap bieten zuverlässigen Produktschutz bei geringem Eigenvolumen. Es ist darüber hinaus vollständig recyclingfähig und damit eine praktikable Verpackungsalternative. So können Unternehmen Leerraum reduzieren, ohne auf Sicherheit zu verzichten.
Einen ausführlichen Überblick über die PPWR und wie sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten können, finden Sie in dem Artikel: PPWR - Wie sich Unternehmen auf die neue Verordnung einstellen können
Papierbasierte Verpackungslösungen wie die von Papair können praxisnah helfen, die Anforderungen der neuen PPWR an Verpackungsmaterial zu erfüllen.
Quelle: VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES