PPWR - Wie sich Unternehmen auf die neue Verordnung einstellen können
Seit dem 11. Februar 2025 ist die PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulation) in Kraft und wird nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 12. August 2026 verbindlich. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen, sichern sich klare Vorteile – etwa durch Planungssicherheit und mehr Handlungsspielraum bei der Umsetzung.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die wesentlichen Inhalte der PPWR, welche Herausforderungen jetzt auf Unternehmen zukommen und welche innovativen Lösungen es bereits zur Erfüllung der neuen Anforderungen gibt.
Inhalt:
- PPWR - Was Unternehmen jetzt beachten müssen
- Herstellerverantwortung - Wichtige Aspekte für Unternehmen
- Recyclingziele - Wie die PPWR die Kreislaufwirtschaft stärkt
- Innovative Verpackungslösungen - So wird Leerraum in Paketen reduziert
- Recyclingfähigkeit im Fokus - Anforderungen an nachhaltige Verpackungen
- Die wichtigsten Fristen und Termine der PPWR
- Fazit
PPWR - was müssen Unternehmen jetzt beachten
Verpackungsabfälle stellen ein zentrales Umweltproblem dar. 40 % der in der EU verwendeten Kunststoffe und 50 % des Papiers werden für die Herstellung von Verpackungen und Verpackungsmaterial verwendet. Fehlende Sammelsysteme, unzureichende Recyclingsysteme und die mangelhafte Qualität der Sekundärrohstoffe führen in vielen Fällen dazu, dass das Recycling unterbleibt.
Mit der PPWR wurde jetzt ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten geschaffen, um die Ziele zur Reduktion von Verpackungsabfällen zu erreichen. Alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht und beim Endverbraucher zu Abfall werden, müssen zukünftig den Anforderungen der Verordnung entsprechen und recyclingfähig sein. Damit hat die PPWR grundlegende Auswirkungen auf alle Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Ziel der PPWR ist es, das Aufkommen von Verpackungsabfällen zu verringern, die CO2-arme Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Verwendung und den Anteil von Recyclingmaterialien als hochwertige Sekundärrohstoffe in Herstellungsprozessen zu erhöhen. Damit sollen negative Umweltauswirkungen vermieden und Ressourcen geschont werden.
Um die Ziele zur Reduzierung und Vermeidung von Verpackungsabfällen zu erreichen, wurden folgende entscheidende Maßnahmen festgelegt:
- Recycling sicherstellen und Qualität der Sekundärrohstoffe verbessern
- Komplexität der Verpackungen verringern
- Recyclatanteil in Verpackungen erhöhen
- Mehrwegverwendung erhöhen und Wiederverwendungssysteme einrichten
- Leerräume in Um- und Transportverpackungen auf den Anteil von maximal 50% des Leerraums im Verhältnis zum Produkt reduzieren (Volumen mit Füllstoffen gilt als Leerraum).
Dabei gelten die Vorgaben der PPWR auf alle Verpackungen, unabhängig vom verwendeten Material, und für alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob sie in der Industrie, in Einzelhandels- oder Vertriebsunternehmen, in der Verwaltung, im Dienstleistungssektor oder in Haushalten anfallen.
Herstellerverantwortung - Wichtige Aspekte für Unternehmen
Die PPWR betrifft Industrie, Handel und Dienstleistungssektor gleichermaßen. Unternehmen und Hersteller, die Verpackungen in EU-Staaten produzieren oder erstmals in Verkehr bringen, stehen vor der Aufgabe, bereits beim Verpackungsdesign auf materialsparende und ressourcenschonende Lösungen zu setzen. Ziel ist es, Verpackungen zu entwickeln, die idealerweise vollständig in die Kreislaufwirtschaft integriert werden können.
Ein Beispiel für ein nachhaltiges Verpackungsmaterial ist die Luftpolsterfolie aus Papier. Sie erfüllt diese Anforderungen vollständig, denn sie besteht aus bis zu 100% Recyclingpapier und ist als Monomaterial vollständig recycelbar.
Recyclingziele – Wie die PPWR die Kreislaufwirtschaft stärkt
Auf der Grundlage der existierenden Kreislaufsysteme und dem bereits stattfinden Recycling sind die Wiederverwertungsziele für die nächsten fünf Jahre hoch gesteckt.
Bis zum 31. Dezember 2025 sollen in Bezug auf das Verpackungsgewicht 65% aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Für die spezifischen Materialien werden unter anderem folgende Mindestprozentsätze gefordert (bezogen auf das Gewicht):
- 50 % bei Kunststoffen
- 75 % bei Papier und Karton
Bis zum 31. Dezember 2030 sollen dann mindestens 70% der Verpackungsabfälle mit folgenden Mindestprozentsätzen recycelt werden:
- 55 % bei Kunststoffen
- 85 % bei Papier und Karton
Bei allen Beteiligten liegt die Verantwortung, Recyclingsysteme zu entwickeln, bei denen eine hohe Qualität und Funktionalität des recycelten Materials sichergestellt werden. Das bildet die Grundlage, die Einsatzmöglichkeiten von Recyclaten bei der Herstellung insbesondere von Kunststoffverpackungen auf die geforderten Mindestanteile zu erhöhen.
Innovative Verpackungslösungen - So wird Leerraum in Paketen reduziert
Die ersten Regelungen der PPWR treten bereits zum 31.12.2025 in Kraft. Bis dahin sollen mindestens 65% des Gewichts aller anfallenden Verpackungsgegenstände recycelt werden.
Bis 2030 müssen alle Verpackungen auf ein Mindestmaß reduziert und wiederverwendbar oder recycelbar sein. Zudem darf das Leerraumverhältnis in Versandkartons 50% nicht überschreiten. Dabei ist zu beachten, dass Füll- und Polstermaterial zum Leerraum hinzugerechnet werden!
Unternehmen, die jetzt proaktiv ihre Verpackungsstrategien anpassen, können nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch ökologische und ökonomische Vorteile realisieren. Ein Vergleich der Gesamtkosten (Total Costs of Ownership) von Verpackungs- und Versandkosten ist hilfreich, um die optimale Kombination aus Versandoption und Verpackungsmaterial für einen kosteneffizienten und nachhaltigen Versand zu finden und die Vorgaben der PPWR zu erfüllen.
Genau hier setzt PapairWrap an: Mit der Luftpolsterfolie aus Papier steht Unternehmen ein Verpackungsmaterial zur Verfügung, das bei geringem Volumen zuverlässig polstert und bereits heute im bestehenden Kreislaufsystem vollständig recycelbar ist. Wie PapairWrap im Vergleich zur Kunststoffvariante abschneidet und welche Kostenvorteile Unternehmen nutzen können, lesen Sie am Beispiel des DHL-Kleinpaketes in diesem Artikel.
Recyclingfähigkeit im Fokus: Anforderungen an nachhaltige Verpackungen
Gemäß der neuen PPWR müssen alle Verpackungen wiederverwendbar oder recyclingfähig sein.
Zu den betroffenen Verpackungen und Verpackungsarten zählen unter anderem:
- Verpackungen zum Schutz und zur Lieferung
- Transportverpackungen
- Umverpackungen
- Verpackungen für den elektronischen Handel
- Verkaufsverpackungen
Verpackungen gelten gemäß Artikel 6 der PPWR als recyclingfähig, wenn sie
- recyclingorientiert gestaltet sind (gilt ab 01.01.2030);
- wirksam und effizient getrennt gesammelt werden;
- in festgelegte Abfallströme sortiert werden, ohne dass die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme beeinträchtigt wird;
- so recycelt werden können, dass die Qualität der daraus entstehenden Sekundärrohstoffe ausreicht, um die Primärrohstoffe zu ersetzen;
- in großem Maßstab (jährlich 30%, Holz 50%) recycelt werden können (gilt ab 01.01.2035)
Insbesondere für Kunststoffverpackungen wird der Mindestanteil an Sekundärrohstoffen in zwei Stufen festgelegt:
Stufe 1 ab 01.01.2030
- Bis zu 35% (je nach Verpackungsart)
Stufe 2 ab 01.01.2040
- Bis zu 65% (je nach Verpackungsart)
Abhängig von den Leistungsstufen der Recyclingfähigkeit wird die Zulassung von Verpackungen auf dem europäischen Markt bis 2038 schrittweise eingeschränkt.
Diese Grafik bietet einen umfassenden Überblick über die Leistungsstufen und die entsprechenden Vorgaben bis 2038. Zum Download der Übersicht klicken Sie einfach auf die Grafik.
Timeline – Die wichtigsten Fristen und Termine der PPWR
2025
- 02.2025 Verabschiedung der PPWR
- mindestens 65% aller Verpackungsabfälle werden recycelt
2027
- Mehrwegsystem in der Gastronomie für den ToGo-Verzehr
2028
- 90% der Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Metall werden gesammelt
2029
- Bis August 2029 Umsetzung der Kennzeichnung der in Verkehr gebrachten Verpackungen mit Hilfe von Piktogramme etc.
2030
- Alle Verpackungen sind auf ein Mindestmaß reduziert
- Alle Verpackungen sind wiederverwertbar bzw. recycelbar (gemäß den Leistungsstufen A, B oder C)
- Leerraumverhältnis in Paketen maximal 50% (inklusive Polstermaterial)
- Recycling von mindestens 70% aller Verpackungsabfälle
- mindestens 35% Recyclinganteil bei Kunststoffverpackungen
- Verringerung der Verpackungsabfälle um 5 % pro Kopf (gegenüber 2018)
2035
- Verringerung der Verpackungsabfälle um 10 % pro Kopf (gegenüber 2018)
2038
- Recyclingstufe C entfällt; alle Verpackungen müssen gemäß den Leistungsstufen A oder B wiederverwertbar oder recycelbar sein
2040
- mindestens 65% Recyclinganteil bei Kunststoffverpackungen
- 70% der Transportverpackungen sind wiederverwertbar (ausgenommen Kartonage)
- Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 % pro Kopf (gegenüber 2018)
2050
- Klimaneutralität
Fazit
Die PPWR definiert neue Maßstäbe für nachhaltige Verpackungen in der EU. Unternehmen sollten sich frühzeitig anpassen, um die anspruchsvollen Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Reduktion von Verpackungsmaterialien zu erfüllen. Die Verordnung erfordert nicht nur eine verbesserte Kreislaufwirtschaft, sondern auch innovative Verpackungslösungen, die sowohl ressourcenschonend als auch funktional sind. Wer jetzt aktiv wird, sichert sich Wettbewerbsvorteile, senkt langfristig Kosten und leistet einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
Mit Materialien wie PapairWrap stehen bereits heute recyclingfähige Alternativen bereit, die Unternehmen dabei unterstützen, die neuen Standards zu erreichen.
Quelle: VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES