Die PPWR (Packaging ans Packaging Waste Regulation) ist seit 11. Februar 2025 in Kraft und wird nach einer Übergangsfrist ab dem 12. August 2026 verbindlich. Vorschriften für die detailliert Umsetzung sind in Arbeit. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen, sichern sich klare Vorteile, etwa durch Planungssicherheit und mehr Handlungsspielraum bei der Umsetzung.
Mit der PPWR wurde erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten geschaffen, um die Ziele zur Reduktion von Verpackungsabfällen zu erreichen. Alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht und beim Endverbraucher zu Abfall werden, müssen zukünftig den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Damit hat die PPWR grundlegende Auswirkungen auf alle Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Die EU verfolgt mit der PPWR klare ökologische und wirtschaftliche Ziele:
Vor dem Hintergrund hoher Abfallmengen und unzureichender Recyclingqualität lenkt die PPWR den Fokus auf reduzierten Materialverbrauch, ein durchgängiges Recycling und die minimierte Nutzung komplexer Verpackungen.
Um die Ziele zur Reduzierung und Vermeidung von Verpackungsabfällen zu erreichen, legt die neue PPWR verschiedene Maßnahmen fest:
Dabei gelten die Vorgaben der PPWR für alle Verpackungen, unabhängig vom verwendeten Material, und für alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob sie in der Industrie, in Einzelhandels- oder Vertriebsunternehmen, in der Verwaltung, im Dienstleistungssektor oder in Haushalten anfallen.
Weitere Details zu den PPWR-Vorgaben zur Recyclingfähigkeit finden Sie im Artikel: "PPWR-Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Anforderungen und Praxis"
Die PPWR betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, unabhängig davon, ob sie diese herstellen, importieren, befüllen oder vertreiben. Das schließt unter anderem ein:
Wichtige Termine auf einen Blick
| 11. Februar 2025 | PPWR tritt in Kraft als EU-Verordnung |
| 12. August 2026 | Verpflichtende Anwendung der meisten Anforderungen |
| ab 2030 | Strengere Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und Minimierung von Verpackungen gelten vollumfänglich |
Die Übergangsphase bis August 2026 gibt Unternehmen jetzt noch ein Zeitfenster für Analyse und Planung der Verpackungsumstellung. Danach müssen sie sicherstellen, dass ihr Verpackungsmaterial den Vorgaben entspricht.
Die PPWR setzt an mehreren Stellen gleichzeitig an. Ziel ist nicht, einzelne Maßnahmen zu regulieren, sondern Verpackungen ganzheitlich neu zu denken.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Diese Vorgaben gelten für alle Materialien und betreffen Produkt-und Versandverpackungen genauso wie Umverpackungen und für alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob sie in der Industrie, in Einzelhandels- oder Vertriebsunternehmen, in der Verwaltung, im Dienstleistungssektor oder in Haushalten anfallen.
Künftig dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die funktional recyclingfähig sind. Das bedeutet:
Um die Anforderungen der PPWR zu erfüllen, setzen Unternehmen bereits auf papierbasiertes Polstermaterial, das vollen Produktschutz gewährleistet und als Monomaterial gleichzeitig vollständig recycelbar ist.
Verbundmaterialien und unnötige Materialkombinationen geraten damit zunehmend unter Druck und müssen durch alternative Lösungen ersetzt werden.
Ab 2030 darf der Leerraumanteil in Versandverpackungen 50 % nicht überschreiten. Füllmaterial wird dabei ausdrücklich mit als Leerraum berechnet.
Was genau als Leerraum gilt, wie er berechnet wird und welche Auswirkungen das auf Versandprozesse hat, lesen Sie ausführlich im Artikel: „PPWR Leerraum 50 Prozent: Vorgaben für Versandverpackungen“.
Auf der Grundlage der bestehenden Kreislaufsysteme und dem bereits stattfinden Recycling sind die Verwertungsziele für die nächsten fünf Jahre hoch gesteckt.
Bis zum 31. Dezember 2025 sollten 65% aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Für die spezifischen Materialien wurden unter anderem folgende Mindestprozentsätze gefordert (bezogen auf das Gewicht):
Bis zum 31. Dezember 2030 sollen mindestens 70% der Verpackungsabfälle mit folgenden Mindestprozentsätzen recycelt werden:
Bei allen Beteiligten liegt die Verantwortung, Recyclingsysteme zu entwickeln, bei denen eine hohe Qualität und Funktionalität des recycelten Materials sichergestellt werden. Das bildet die Grundlage, den Anteil von Recyclaten bei der Herstellung insbesondere von Kunststoffverpackungen auf die geforderten Mindestanteile zu erhöhen.
Die PPWR zwingt Unternehmen zur Überprüfung bestehender Verpackungslösungen. Damit eröffnen sich aber auch Möglichkeiten für effizientere, innovative und zukunftsfähige Verpackungskonzepte.
Diese Fragen müssen sich Unternehmen jetzt stellen:
Eine erfolgreiche Verpackungsumstellung beginnt nicht beim Material, sondern bei der systematischen Analyse bestehender Verpackungen und Lieferketten.
Wie dieser Prozess konkret aussehen kann - von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung - zeigen wir Schritt für Schritt im Beitrag „PPWR Verpackungsumstellung - warum 24 Monate plötzlich sehr kurz sein können“.
Auch wenn die ersten verbindliche Anwendung der PPWR erst ab August 2026 greifen, ist frühes Handeln ein klarer Vorteil.
Empfohlene nächste Schritte:
Unternehmen, die frühzeitig umstellen, reduzieren Risiken, vermeiden Zeitdruck und schaffen Planungssicherheit.
Die neue Verpackungsverordnung ist keine Detailregelung, sondern ein struktureller Wandel für Verpackungen in Europa. Sie fordert weniger Material, bessere Recyclingfähigkeit und durchdachte Verpackungskonzepte.
Für Unternehmen bedeutet das:
Wer die Anforderungen früh versteht und systematisch umsetzt, macht Verpackung nicht nur rechtskonform, sondern zukunftsfähig.
Auf dem Verpackungsmarkt stehen bereits heute recyclingfähige Alternativen zur Verfügung, die Unternehmen dabei unterstützen, die neuen Standards zu erreichen.
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Quelle: VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES