Die PPWR bringt grundlegende Veränderungen für den Verpackungsmarkt. Bis zum 12. August müssen entsprechende verbindliche, detaillierte Vorschriften auf EU-Ebene verabschiedet werden, die die Bewertung und Einordnung von Verpackungen gemäß der Vorgaben eindeutig ermöglichen. In diesem Artikel werfen wir einen konkreten Blick darauf, wie Verpackungen in Zukunft gestaltet sein müssen, um den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit gerecht zu werden.
Die PPWR (Packaging an packaging wast regulation) schreibt vor, dass alle Verpackungen wiederverwendbar oder recyclingfähig sein müssen. Das Ziel dabei sind geschlossene Kreisläufe, Materialeinsparungen und die grundsätzliche Reduktion von Abfällen.
Dabei sind alle Verpackungen davon betroffen:
Quelle: PPWR Artikel 6
Was Unternehmen vor dem Hintergrund der PPWR jetzt beachten müssen, finden Sie im Artikel: "PPWR - Wie sich Unternehmen auf die neue Verordnung einstellen können"
Die neue Verpackungsverordnung beschreibt präzise, welche Eigenschaften zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen erfüllt sein müssen. Sie müssen:
Die PPWR bewertet Verpackungen künftig anhand von Leistungsstufender Recyclingfähigkeit. Diese werden in A, B und C eingeteilt.
Abhängig von den Leistungsstufen der Recyclingfähigkeit wird die Zulassung von Verpackungen auf dem europäischen Markt bis 2038 schrittweiseeingeschränkt.
Diese Grafik bietet einen umfassenden Überblick über die Leistungsstufen und die entsprechenden Vorgaben bis 2038.
Quelle: EU-Kommission, PPWR-Leitlinien zur Recyclingbewertung
Für Kunststoffe schreibt die PPWR verbindliche Mindestanteile an Sekundärrohstoffen vor:
Das erhöht den Druck auf Hersteller, Materialwahl und Recyclingfähigkeit frühzeitig zu berücksichtigen.
Papierbasierte Verpackungslösungen wie die von Papair zeigen praxisnah, dass Materialschutz, Packvolumen und Recyclingfähigkeit gemeinsam gedacht werden können. Die Papair-Produkte enthalten keine Kunst- oder Klebstoffe und sind vollständig im Papierkreislauf recycelbar. Dabei müssen keine Kompromisse bei Sicherheit und Schutz gemacht werden.
Auch bei der Einhaltung der 50%-Regel für den Leerraum in Paketen bieten Verpackungsalternativen wie die Luftpolsterfolie aus Papier zuverlässige Lösungen.
Was genau die 50%-Regel bedeutet und worauf beim Versand zu achten ist, erklären wir im Artikel "PPWR Leerraum 50 Prozent: Vorgaben für Versandverpackungen"
5. Zusammenfassung
Die Recyclingfähigkeit ist eine zentrale Anforderung der PPWR an Verpackungsmaterial. Es gibt bereits heute papierbasierte Verpackungslösungen, die diesen Anforderungen gerecht werden. Wer jetzt mit der Umstellung des Verpackungsmaterials startet, erfüllt rechtzeitig alle Anforderungen.
Quelle: VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES